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   LSG Rheinland-Pfalz, 13.03.2007 - L 5 B 373/06 KNK   

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https://dejure.org/2007,30959
LSG Rheinland-Pfalz, 13.03.2007 - L 5 B 373/06 KNK (https://dejure.org/2007,30959)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.03.2007 - L 5 B 373/06 KNK (https://dejure.org/2007,30959)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. März 2007 - L 5 B 373/06 KNK (https://dejure.org/2007,30959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 40 § 52 Abs. 1
    Festsetzung des Streitwerts bei teilweiser Erledigung des Rechtsstreits

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 11 R 5055/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Bemessung der

    Soweit darüber hinaus die gerichtliche Streitwertfestsetzung nach §§ 23 Abs. 1 Satz 1, 32 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auch für die Bemessung der wertabhängigen Rechtsanwaltsgebühren bindend ist und eine abweichende Gegenstandswertfestsetzung mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 33 RVG nicht in Betracht kommt, kann hingegen ein berechtigtes Interesse bestehen, den Streitwert nach Verfahrensabschnitten gestaffelt festzusetzen (vgl OVG Lüneburg, 15.05.2013, 8 OA 74/13 , juris; OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012, 12 E 486/12, juris; Bayerisches LSG, 14.9.2011, L 2 U 298/11 B, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2008, L 16 B 87/07 KR, juris; LSG Rheinland-Pfalz, 13.03.2007, L 5 B 373/06 KNK, juris; vgl Hartmann, aaO, § 52 GKG RdNr 16 mwN).

    Soweit darüber hinaus die gerichtliche Streitwertfestsetzung nach §§ 23 Abs. 1 Satz 1, 32 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auch für die Bemessung der wertabhängigen Rechtsanwaltsgebühren bindend ist (vgl BVerfG 23.08.2005, 1 BvR 46/05, NJW 2005, 2980) und eine abweichende Gegenstandswertfestsetzung mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 33 RVG nicht in Betracht kommt, kann hingegen ein berechtigtes Interesse bestehen, den Streitwert nach Verfahrensabschnitten gestaffelt festzusetzen (vgl OVG Lüneburg, 15.05.2013, 8 OA 74/13, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012, 12 E 486/12 -, juris; Bayerisches LSG, 14.9.2011, L 2 U 298/11 B, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2008, L 16 B 87/07 KR, juris; LSG Rheinland-Pfalz, 13.03.2007, L 5 B 373/06 KNK, juris; vgl Hartmann, aaO, § 52 GKG RdNr 16 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - L 8 R 349/14
    Im Hinblick auf die Annahme des Teil-Anerkenntnisses der Beklagten durch die Klägerin mit dem am 8.3.2013 beim SG eingegangenen Schriftsatz war der Streitwert für das Klageverfahren ab dem 8.3.2013 gem. § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG zu reduzieren (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.3.2007, L 5 B 373/06 KNK, juris).
  • LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15

    Vertragsarztangelegenheiten; Vertragsarztrecht; Streitwertbeschwerde;

    Somit stellt sich der bei Gericht am 6. September 2013 eingegangene Schriftsatz der Klägerin vom gleichen Tage, mit dem ausdrücklich die Klage "beschränkt" worden ist, als Teilklagerücknahme dar, die schon deshalb eine gestufte Streitwertfestsetzung erfordert (z.B. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. März 2007 - L 5 B 373/06 KNK - juris Rn. 8), weil die Gerichtsgebühren (Nr. 7110 Kostenverzeichnis, Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 40 GKG nach dem im Zeitpunkt der Klageerhebung maßgeblichen Streitwert (Nr. 7111 KV ist bei Teilklagerücknahmen, d.h. ohne "Beendigung des gesamten Verfahrens" nicht anwendbar) zu bemessen sind, während jedenfalls die infolge der mündlichen Verhandlung vom 17. Dezember 2014 angefallene Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV (zum RVG) nur nach dem niedrigeren Wert desjenigen Gegenstands zu berechnen ist, über den nach der Teilklagerücknahme mündlich verhandelt worden ist (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., VV 3104 zum RVG Rn. 38).
  • LSG Hessen, 19.12.2013 - L 8 KR 328/12
    Der Streitwert war für das Berufungsverfahren gem. § 40, § 47 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 Gerichtskostengesetz nach dem im Berufungsverfahren von der Klägerin bis zur Klageänderung geltend gemachten Zahlungsanspruch und anschließend entsprechend dem reduzierten Anspruch festzusetzen (so auch für das Klageverfahren: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. März 2007, Az. L 5 B 373/06 KNK, veröff. in Juris).
  • SG Hannover, 16.11.2009 - S 39 KN 176/05
    Der Streitwert war somit für die Zeit nach der Annahme des Teilanerkenntnisses gemäß § 43 Abs. 2 GKG nach dem ge-ringeren Wert des nicht anerkannten Teils der Forderung zu bemessen (vgl. Landessozi-algericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.03.2007, Az.: L 5 B 373/06 KNK).
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